Stand: 23.03.2026
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte mittels Selbstbewertung unter Verwendung der Tools Google Lighthouse sowie dem WCAG & APCA Kontrastrechner auf barrierefreies.design.
Diese Erklärung gilt für die Website https://partizipation-erleben.eu einschließlich aller Unterseiten.
Die Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, aufgrund der unten genannten Ausnahmen.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nur teilweise oder nicht barrierefrei:
- Keine Suchfunktion auf der Website vorhanden
- PDF-Dokumente auf der Website sind nicht barrierefrei zugänglich
- Die Texte wurden in möglichst einfacher Sprache verfasst, allerdings sind keine separaten Texte in explizit einfacher Sprache verfasst
GRÜNDE FÜR DIE ABWEICHUNG
- Bei den PDF-Dokumenten handelt es sich um Printprodukte für externe Veranstaltungen. Die Website wird als Plattform genutzt, diese dort frei zugänglich für Interessierte zu machen
- Von einer Suchfunktion wurde aufgrund der Überschaubarkeit der Website abgesehen
FEEDBACK UND KONTAKT
Wir sind stets daran interessiert, unser Angebot zu verbessern. Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert. Falls du auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Schwierigkeiten haben solltest, bestimmte Inhalte zu erreichen, kontaktiere uns bitte unter fabian.rebitzer@fhv.at. Wir nehmen deine Rückmeldungen ernst und setzen alles daran, eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Web entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.